Der Buß- und Bettag wird traditionell nur noch in Sachsen als Feiertag angesehen. In früheren Jahren wurde der Tag variabel ausgelobt und erst seit Ende des 19. Jahrhunderts einigte man sich in der evangelischen Kirche auf die Festlegung des Buss- und Bettags auf den Mittwoch vor dem Totensonntag bzw. einen Termin elf Tage vor dem 1. Advent. Entsprechend lässt sich kein exaktes Datum festlegen. Fest steht, dass der Buß- und Bettag stets zwischen dem 16. und dem 22. November stattfindet.
Evangelischer Feiertag: Der Buß- und Bettag
Wofür steht der Buß- und Bettag?
Die Tradition des Buß- und Bettags lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Tage der Buße im Sinne eines Überdenkens seiner Taten und einer Besinnung waren und sind nicht zwingend an den christlichen oder evangelischen Glauben gebunden und fanden auch schon in Zeiten vor der Reformation statt.
Nach dem Wegfall der so genannten Quatembertage, an denen an vier Terminen im Jahr gefastet wurde, fand 1532 auf Anordnung des damaligen Kaisers der erste Bettag statt. 1878 existierten gleich 47 Bußtage, die auf 24 unterschiedliche Daten fielen. 28 deutsche Länder hatten unterschiedliche Vorstellung hinsichtlich des genauen Termins und erst 1934 wurde der Buß- und Bettag zum gesetzlich einheitlichen Feiertag für ganz Deutschland.
Es folgten unterschiedliche Regelungen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik, wobei ab 1981 die gesamte Bundesrepublik einen Feiertag festlegte und nach der Wiedervereinigung auch die neuen Bundesländer mitzogen.
Abschaffung des Buß- und Bettags als einheitlicher Feiertag
1994 wurde der Buss- und Bettag abgeschafft, um die Arbeitgeber zu entlasten. Seitens der damaligen Bundesregierung sollte die Mehrarbeit der Arbeitnehmer für eine Finanzierung der zuvor eingeführten Pflegeversicherung führen. Mehrere Anläufe für eine Wiedereinführung oder eine Verhinderung der Abschaffung scheiterten.
Dadurch, dass der Buß- und Bettag in Sachsen beibehalten wurde, sind auch die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent höher als im übrigen Bundesgebiet.
In Bayern ist der Buss- und Bettag schulfrei, jedoch werden die Lehrer nicht von ihrer Arbeit freigestellt, sondern legen einen so genannten „pädagogischen Tag“ zum Zweck der Weiterbildung ein.
Manche Bundesländer haben am Buß- und Bettag auch
besondere Regelungen hinsichtlich Tanzveranstaltungen, doch lassen sich keine
speziellen Rituale oder Feierlichkeiten an diesem Tag ausmachen.